Keine Durchsuchung aufgrund pauschaler anonymer Anzeige
Erhält die Staatsanwaltschaft eine anonyme „Anzeige“, welche nur pauschale Hinweise auf eine mögliche Straftat enthält, dann rechtfertigt das nicht den Erlass eines Durchsuchungsbefehls. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wiegt schwerer als das Interesse an einer solchen Durchsuchung. Hausdurchsuchung wegen pauschaler anonymer Anzeige ist unzulässig Vom Landgericht Augsburg kommt ja selten Gutes (aus Sicht der […]
