Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten
Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.04.13 V R 29/10 Wer sich als Unternehmer gegen den Verdacht zur Wehr setzt, im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit eine Straftat begangen zu haben, kann die an seinen Strafverteidiger entrichtete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11. April 2013 (V R 29/10) entschieden. […]
