Prozess um Mord in Steinheim: Landgericht Ellwangen fällt Urteil – über 10 Jahre Haft wegen Totschlag

Rechtsanwälte Wullbrandt und Stehr im Mordprozess am Landgericht Ellwangen

In dem Prozess um die tödlichen Messerstiche in Steinheim auf seinen Nachbarn hat das Landgericht Ellwangen heute den Angeklagten wegen Totschlags zu über 10 Jahren Haft verurteilt.

Keine Mordmerkmale festzustellen

Nach drei Verhandlungstagen hat das Landgericht Ellwangen heute sein Urteil in dem Verfahre wegen der tödlichen Messerattacke in Steinheim im September 2018 gefällt. Der Angeklagte wurde wegen Totschlags zu über 10 Jahren Haft verurteilt.

Entgegen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage stellte das Gericht keine Mordmerkmale fest und kam daher nur zu einer Verurteilung wegen Totschlags. Der Angeklagte hatte im Rahmen des Verfahrens gestanden, im September vergangenen Jahres seinen Nachbarn abends um 21 Uhr auf dem Parkplatz von dessen Arbeitsstelle abgepasst zu haben und ihn dort mit 15 Messerstichen erstochen zu haben. Der exakte Tatablauf konnte jedoch durch das Gericht nicht ausermittelt werden. Aus diesem Grund sah sich das Gericht nicht in der Lage, die seitens der Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderten Mordmerkmals der Heimtücke sowie der niedrigen Beweggründe festzustellen.

Motiv des Täters bleibt unbekannt

Das eigentliche Motiv des Täters für die Tat bleibt weiter unbekannt. Der Angeklagte hatte im Rahmen des Prozesses angegeben, er sei von seinem Nachbarn vor über drei Jahren einmal beleidigt worden, der Nachbar habe dann über Jahre hinweg immer auf sein Grundstück „gespannt“. Er habe dies zum Schutz seiner Familie klären müssen – so der Angeklagte. Weitere Angaben zu einem Motiv machte er nicht.

Gegen das Urteil können nun sowohl der Angeklagte als auch Staatsanwaltschaft und Nebenkläger auftreten. Die Vertreter der Nebenklage haben angekündigt, die Einlegung der Revision zu prüfen, um das Urteil dem Bundesgerichtshof zur weiteren Prüfung vorzulegen.