Das Ermittlungsverfahren

Das erste Stadium eines Strafverfahrens

Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft betrieben. Diese bedient sich dabei der Polizei, um die meisten Ermittlungstätigkeiten auszuführen. In der Regel erhalten Sie – wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde – Post von der Polizei, die Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gibt oder Sie zu einer Vernehmung läd („Beschuldigtenvernehmung“). Sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde gelten Sie im Sinn der Strafprozessordnung als Beschuldigter. Sie haben ab diesem Zeitpunkt bestimmte Rechte, insbesondere können Sie gänzlich zum Tatvorwurf schweigen und einen Rechtsanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung beauftragen.

Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei

Ohne zuvor mit einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt gesprochen zu haben, sollten Sie nie zur Polizei gehen und eine Aussage machen! Jede unbedachte Aussage ist hier ein Fehler, der den Ausgang des gesamten Verfahrens negativ beeinflussen kann. Auch wenn Sie sich Ihrer Sache sicher sind, etwa weil Sie selbst von Ihrer Unschuld überzeugt sind, ist es immer besser, sich zunächst mit einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu besprechen. Die polizeiliche Vorladung ist nicht zwingend – wenn Sie dieser nicht nachkommen, etwa weil der Termin zu knapp ist und Sie sich nicht vorher mit Ihrem Strafverteidiger besprechen können, entstehen dadurch für Sie keine negativen Folgen. Wenn Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen werde ich in fast allen Fällen zunächst alle Vernehmungstermine absagen und zuerst die Ermittlungsakten zur Einsicht anfordern.

Hausdurchsuchung und Co

Bei schwerwiegenden Tatvorwürfen können im Ermittlungsverfahren auch Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen durch das zuständige Amtsgericht per Beschluss angeordnet werden. Ebenfalls ist es möglich, dass ein Beschuldigter bei Vorliegen eines Haftgrundes (Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr, Schwere der Tat) verhaftet und in Untersuchungshaft genommen wird.

Wichtig, wenn bei Ihnen durchsucht oder eine Beschlagnahme durchgeführt wird: Lassen Sie sich jedenfalls eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen! Diese ist enorm wichtig, um Ihre Verteidigung einleiten und die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfen zu können.

Nach Abschluss der Ermittlungen durch die Polizei, übersendet diese die Akten in der Regel mit einem Schlussbericht an die Staatsanwaltschaft. Diese hat dann zu entscheiden, ob sie einen Strafbefehl beantragt, die Ermittlungen eine Anklage rechtfertigen oder ob das Verfahren eingestellt wird.

Strafrecht in Heidelberg

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