NSU-Prozess: Anwalt der Nebenklage fälscht Mandat – Opfer existiert nicht

Als ob das Verfahren gegen die personellen Überbleibsel der NSU vor dem Oberlandesgericht München nicht sowieso schon unfassbar aufwändig und langwierig (es fanden bereits über 250 Hauptverhandlungstage statt und ein Ende ist noch lange nicht in Sicht), absonderlich (die Hauptangeklagte Zschäpe sagt bislang kein Wort, beantragt aber ab und an die Entpflichtung ihrer Verteidiger, Stellt Strafanzeigen gegen diese und hat jetzt sogar einen vierten Verteidiger bekommen) und und unübersichtlich (den Angeklagten und deren Verteidigern sitzen immerhin eine Unmenge Tatopfer als Nebenkläger einschließlich deren Anwälte gegenüber wäre), nimmt das gesamte Verfahren nun eine ganz andere absonderliche Wendung!

Vermeintliches NSU-Opfer existiert gar nicht – Anwalt vertrat Phantom

Nachdem es bereits zu Beginn dieser Woche zu Querelen zwischen einem Nebenklagevertreter aus Eschweiler und dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzel gab, ist nach Berichten von Spiegel ONLINE heute die Bombe – man entschuldige mir diesen Ausdruck – endgültig geplatzt. Der Rechtsanwalt aus Eschweiler vertrat im Rahmen des NSU-Prozesses die (angebliche) Nebenklägerin „Meral K.“, welche angeblich bei dem Nagelbombenanschlag des NSU im Juni 2009 in der Kölner Keupstraße Verletzungen davongetragen hätte.

Opfer lange Zeit für Gericht unauffindbar

Die Dame war, wie SO berichtet, bereits mehrfach als Zeugin geladen worden und nie zu den geplanten Vernehmungen erschienen. Mal wegen eines Zusammenbruchs auf dem Weg zum Gericht, mal wegen eines angeblich verpassten Fluges aus der Türkei. Dort soll sie sich nach den Angaben ihres Anwalts auch zuletzt befunden haben. Das Gericht hatte den Anwalt bereits zu Beginn dieser Woche in die Mangel genommen und verlangte Aufklärung über den Verbleib der Zeugin und Auskunft darüber, wann er zuletzt Kontakt mit ihr gehabt habe. Eine belastbare Antwort darauf fand der eschweiler Anwalt nicht.

Gericht drohte Anwalt bereits Ermittlungen an – Anwalt legt Mandat nieder

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Götzl drohte dem Anwalt daraufhin bereits Ermittlungen über den Verbleib der Zeugin an. Heute nun kam heraus, dass das vermerintliche Opfer „Meral K.“ voraussichtlich gar nicht existiert. Die Existenz dieser Person sei ihm, so der Anwalt, von einem Kollegen offensichtlich nur vorgetäuscht worden. Der Anwalt hat – so berichtet Spiegel Online –  an diesem Freitag sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt und das Oberlandesgericht München um seine Entbindung als Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren gebeten. Er hat nach eigenen Angaben zudem Strafanzeige gegen den anderen Nebenkläger bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet.

Zulassung zur Nebenklage nur aufgrund eines gefälschten Attestes

Das Opfer „Meral K.“ war nur auf Grundlage eines ärztlichen Attestes als Nebenklägerin zugelassen worden, das der Anwalt im April 2013 an das Oberlandesgericht gefaxt hatte. Ein Arzt hatte es am 9. Juni 2004 erstellt, kurz nach dem Anschlag.  SPIEGEL ONLINE hat recherchiert, dass ein anderer Anwalt für den anderen Nebenkläger denselben Arztbericht eingereicht hatte, nur wird einmal Meral K. als Patientin genannt, einmal der andere Nebenkläger. Handschrift, Schriftbild, Inhalt, Datum und Unterschrift sind identisch. Am Oberlandesgericht ist dies offenbar nicht aufgefallen. Der Anwalt von „Meral K.“ hatte dem Gericht nach Informationen von SPIEGEL ONLINE nicht nur das Attest vorgelegt, sondern auch eine „eine Einladung des Bundespräsidenten“ als Begründung dafür vorgelegt, dass es sich bei der Person um ein Opfer des Nagelbombenanschlags handele. Lediglich auf dieser Grundlage wurde die Person als Nebenklägerin zugelassen. Bei dem Dokument, das er als Anlage an das Gericht sandte,  hatte es sich jedoch um eine Einladung des damaligen Münchener Oberbürgermeister Christian Ude gehandelt, welche „An die Opferfamilien der rechtsextremen Mordserie“ adressiert war – namentlich ist in dem Schreiben gar kein Opfer genannt. Der Anwalt erwähnt in seinem Fax an das Gericht auch eine Vernehmung seiner Mandantin durch die Kölner Polizei, die es wohl nie gegeben hat.

Höchst fragwürdiges Gebaren bei Mandatsakquise – Anwalt zahlt Kollegen Provision für Vermittlung

Wie sich aus der nun vorgelegten Stellungnahme des Anwalts aus Eschweiler ergibt, hat dieser dem genannten Kollegen sogar eine Provision für die Vermittlung des Mandats gezahlt.

Die Folgen indes dürften für beide Anwälte – Vermittler und vermittelten – erheblich sein. Zum einen dürfte bei der wissentlichen „Vermittlung“ einer nicht existenten Person als Mandat gegen Provision unschwer ein Betrug zu bejahen sein. Da dieser hier auch noch mit einer Reihe von Berufspflichtverstößen einhergeht, kann bei einem eventuellen Schuldspruch wohl mit Sicherheit mit einem entsprechenden Berufsverbot gerechnet werden.

Schaden bei Justizkasse dürfte sich bei über 250.000 EUR bewegen

Äußerst empfindlich wird die Sache jedoch für den Anwalt aus Eschweiler auch dann, wenn er immerhin nachweisen kann, dass er hier diesem Betrug aufgesessen ist. Denn: Ihn dürfte nun jedenfalls eine gewaltige Regressnahme der Landesjustizkasse erwarten. Man kann im vorliegenden Fall davon ausgehen, dass der als Nebenklagevertreter beigeordnete Kollege, der an allen mittlerweile 263 Sitzungstagen teilnahm, pro Tag im Schnitt 1.000,00 EUR an Gebühren bei der Staatskasse geltend gemacht hat. Jegliche Zahlung, die hier auf die Festsetzungsanträge erfolgt ist, dürfte nun sehr kurzfristig von der Justizkasse zurückgefordert werden – im schlimmsten Fall also bereits über 250.000,00 EUR.

Nebenklage unbekannter Weise möglich – Verfahren versinkt im Chaos

Durch diesen Vorgang tritt daneben auch wieder einmal zu Tage, in welch seltsamen Bahnen ab und an derartige Mandate, gerade bei der Vertretung einer Nebenklage im Strafverfahren ablaufen. Da das Tatopfer persönlich nicht am gesamten Prozess teilnehmen muss ist es wie hier durchaus möglich, dass ein Anwalt eine solche Nebenklage führen kann, ohne seinen Mandanten jemals zu Gesicht bekommen zu haben. Dabei darf auch nicht übersehen werden, welche (finanziellen) Begehrlichkeiten ein solches „Monsterverfahren“ in jedem einzelnen wecken kann – was dann gelegentlich auch einmal zur Anwendung unlauterer Mittel bei der Erlangung eines solchen Mandats führt. Im hiesigen Fall zeigt sich daneben um so mehr, in welch chaotischen administrativen Bahnen das Verfahren läuft.

Der Anwalt aus Eschweiler indes hat extra für das NSU-Verfahren sein Stadtratsmandat aufgegeben, um sich vol und ganz dem Prozess widmen zu können. Jetzt dürfte er wieder jede Menge Zeit haben, um sich um andere Dinge zu kümmern. Möglicherweise bald sogar mehr als ihm lieb ist.


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