Anforderung an Terminsbestimmung zur Verjährungsunterbrechung bei OWi-Verfahren (OLG Bamberg, Beschluss vom 23.02.2015 – 3 Ss OWi 218/15)
In Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt gerade zu Beginn des Verfahrens eine goldene Regel: Je länger, desto lieber! Oftmals weiss ein Mandant bereits im Vorfeld eines Bußgeldbescheids, dass dieser demnächst zu erwarten ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Fahrzeug auf die Firma / einen Familienangehörigen zugelassen wurde, mit dem Erstanschreiben der Behörde der Mandant noch […]
