Haftbefehl & Untersuchungshaft
Verteidigung in Haftsachen
Der Zweck der Untersuchungshaft ist es, den weiteren Ablauf des Strafverfahrens und die spätere Vollstreckung eines auf Freiheitsstrafe lautenden Urteils sicherzustellen.
Hält die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten einer Straftat für dringend verdächtig und besteht daneben ein Haftgrund, dann beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Ermittlungsrichter einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Haftgründe sind Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr undWiederholungsgefahr.
In den meisten Fällen erfolgt vor dem Erlass eines Haftbefehls und damit der Untersuchungshaft zunächst die vorläufige Festnahme des Beschuldigten. Der vorläufig festgenommene wird zunächst in den Polizeigewahrsam verbracht.
Die vorläufige Festnahme mit anschließender Untersuchungshaft ist die einschneidendste Maßnahme, welche die Ermittlungsbehörden gegenüber einem Beschuldigten ergreifen können. Der Beschuldigte wird ohne jede Vorwarnung, meistens in den frühen Morgenstunden, aus seinem Alltag gerissen, hatte keine Möglichkeit zur Vorbereitung und Regelung seiner persönlichen Angelegenheiten und muss nun mit der Ungewissheit über den weiteren Gang des Verfahrens zurechtkommen.
Bei einer vorläufigen Festnahme und der Anordnung von Untersuchungshaft ist es besonders wichtig, sofort einen Strafverteidiger zu beauftragen. In den ersten Tagen nach der Festnahme eines Beschuldigten werden bereits wichtige Vorentscheidungen für den späteren Verfahrensausgang getroffen.
Spätestens am Tag nach der Festnahme findet am Amtsgericht der erste Vorführtermin vor den zuständigen Haftrichter statt. Dieser entscheidet, ob der Beschuldigte überhaupt in Untersuchungshaft kommt, ob er eine Haftverschonung erhält oder ob überhaupt kein Haftbefehl erlassen wird.
Wird die Untersuchungshaft angeordnet, kann zwei Wochen nach der Verhaftung eine erste Haftprüfung stattfinden. Diese findet auf Antrag statt. Im Haftprüfungstermin vor dem Amtsgericht wird durch einen weiteren Richter überprüft, ob die Untersuchungshaft fortdauert. Häufig ist eine Haftprüfung jedoch trotz der Hoffnung des Beschuldigten und dessen Familie aber nicht das sinnvollste Vorgehen. Wird die Haftbeschwerde mangels Erfolgsaussicht abgelehnt, kann sich dieses negativ auf den weiteren Prozess auswirken. Im schlimmsten Fall kann im Verfahren um die Haftbeschwerde im Hinblick auf einzelne Punkte eine Vorentscheidung für das eigentliche Verfahren verfestigt werden.
Ein Antrag auf Haftprüfung sollte unbedingt durch einen erfahrenen und spezialisierten Strafverteidiger vorbereitet und gestellt werden. Ohne Verteidiger ist der Beschuldigte meist nicht in der Lage, die richtigen Entscheidungen zu treffen und juristisch so zu argumentieren, dass die Haftprüfung Erfolg haben kann.
Die Dauer der Untersuchungshaft ist abhängig vom konkreten Verfahren und dessen Umfang. Hat eine vorzeitige Haftprüfung keinen Erfolg oder findet eine solche nicht statt, dann dauert die Untersuchungshaft bis zum weiteren Prozess häufig zwischen 4 und 12 Monaten. Hier ist zu beachten, dass spätestens nach 6 Monaten Untersuchungshaft eine Haftprüfung von Gesetzes wegen stattfinden muss. In den meisten Fällen beginnen daher die eigentlichen Strafprozesse innerhalb von 6 Monaten nach der Verhaftung, um eine solche Haftprüfung zu vermeiden.
Keine Untersuchungshaft bei Geständnis?
Die Abgabe eines voreiligen Geständnisses, nur um aus der Untersuchungshaft zu kommen, wirkt sich im späteren Verlauf des Verfahrens häufig fatal aus. Häufig, besonders bei Betäubungsmitteldelikten (Drogenhandel) hat ein Geständnis keine Wirkung im Hinblick auf die Haftfrage. Auch der geständige Beschuldigte kommt in Untersuchungshaft, wenn die Haftgründe (insbesondere Verdunkelungsgefahr) weiter vorliegen.
Machen Sie keine Aussage!
Deshalb gilt auch bei der Verhaftung und Anordnung der Untersuchungshaft: Machen Sie keine Aussage vor und während der Untersuchungshaft ohne Rücksprache mit einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt! Selbst wenn die Polizei oder später die Staatsanwaltschaft den Eindruck vermittelt, eine Aussage sei hilfreich für Sie, sollten Sie in keinem Fall etwas zu dem Tatvorwurf sagen.
Eine voreilige Aussage hat daher wenig Sinn und kann den Prozess später selten positiv, sondern im Gegenteil oftmals negativ beeinflussen.
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