Spezialisierte Verteidigung in Fällen von Kinder- und Jugendpornographie
Morgens um 5 Minuten nach 6 Uhr klingelt es an Ihrer Haustür Sturm. Schlaftrunken gehen Sie zur Tür und wundern sich, wer das sein könnte. Sie öffnen die Tür – vor Ihnen stehen mehrere Beamte der Kriminalpolizei. Die Polizeibeamten überreichen Ihnen einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts. In dem Beschluss steht, man habe festgestellt, dass Sie oder ein Familienmitglied Kinderpornographie online versendet hätte. Die Polizeibeamten beginnen Ihre Wohnung zu durchsuchen und beschlagnahmen alle Handys, Laptops und Speichermedien. Sie können in diesem Moment nichts gegen die Maßnahme machen – aber direkt danach können Sie einiges richtig machen…
Ein strafrechtliches Verfahren wegen des Besitzes oder der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Die rechtlichen Risiken, denen Sie gegenüberstehen, sind bedeutend – doch eine kompetente Verteidigung kann den Unterschied ausmachen.
Kontaktieren Sie schnellstmöglich unsere Kanzlei in Heidelberg oder Bad Dürkheim, damit wir eine effektive Verteidigung für Sie oder Ihre Angehörigen sicherstellen können!
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