Strafrecht
Strafverteidigung
Als Strafrecht bezeichnet man diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit einer Strafe (z.B. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) als Rechtsfolge bedroht sind. Bei Strafverfahren stehen sich damit nicht etwa zwei private Parteien auf Augenhöhe gegenüber, sondern in der Regel haben Sie als Beschuldigter die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsbehörden gegen sich. Ein Strafverteidiger ist der Beistand des Beschuldigten und sorgt für die Durchsetzung seiner Rechte. Ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht begegnet den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen.
Unsere Arbeitsweise im Strafrecht
Was können Sie von uns als Mandant erwarten?
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HD 06221 / 321 92 70
WÖ 06732 / 94 79 599
Tim Wullbrandt
Was gehört zum Strafrecht
Wegen welchen Tatvorwürfen werden wir für Sie tätig?
Als spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie im gesamten Bereich des Strafrechts, insbesondere in folgenden Bereichen:
Die Eigentumsdelikte (Vermögensdelikte) und die Gewaltdelikte bilden die häufigsten Fälle des „klassischen“ Strafrechts. Eingriffe in das Eigentum und den Besitz anderer Personen (Vermögensdelikte) und die Verletzung anderer Personen stellen mit Abstand die häufigsten Straftaten dar. Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht betreue ich laufend Mandate in Strafverfahren wegen solcher Delikte.
Zu den häufigsten Straftatbeständen innerhalb dieser Deliktsgruppen gehören zum einen Diebstahl, räuberischer Diebstahl, Raub, schwerer Raub sowie räuberische Erpressung und schwere räuberische Erpressung. Zum anderen sind dies Körperverletzung, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Strafrahmen für diese Delikte sind grundverschieden und reichen von der Erbringung von gemeinnütziger Arbeit (Sozialstunden) bei einfachem Diebstahl bis hin zu Mindeststrafen ab 5 Jahren Freiheitsstrafe aufwärts bei Fällen des besonders schweren Raubes. Für die Abgrenzung zwischen den einzelnen Delikten sind nach den Regelungen des Strafgesetzbuches sogenannte „Qualifikationen“ vorgesehen, welche der Beschuldigte bei der Tat erfüllt haben muss.
Beispiel: Bei einem „einfachen„ Diebstahl gibt es keinen Mindeststrafrahmen, es ist beispielsweise eine niedrige Geldstrafe möglich. Wird nun die Tat zu zweit begangen und führt der Komplize des Beschuldigten beim Diebstahl eine Waffe bei sich (Achtung: Ein Taschenmesser gilt hier bereits als Waffe!), dann liegt ein Diebstahl mit Waffen vor – Mindeststrafe ist bereits 6 Monate Freiheitsstrafe. Wird der Beschuldigte beim Diebstahl erwischt und droht daraufhin dem Zeugen an, er werde ihn zusammenschlagen wenn er ihn nicht laufen ließe, dann liegt ein räuberischer Diebstahl vor und die Mindeststrafe erhöht sich auf ein Jahr Freiheitsstrafe. Findet der eigentliche Diebstahl in der Form statt, dass man von Beginn an vom Opfer unter Vorhalt eines Messers die Herausgabe von beispielsweise Geld und Handy fordert, dann liegt ein besonders schwerer Raub vor – die Mindeststrafe beträgt 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Für den Beschuldigten ist es nahezu unmöglich, dieses System der Qualifikationen hin zu immer schwereren Strafen zu durchblicken. Hier können beispielsweise kleine Unachtsamkeiten im Aussageverhalten alleine aufgrund der Unkenntnis dieses Systems verhängnisvolle Folgen (die Strafe kann sich gegebenen Falles um mehrere Jahre erhöhen) für die spätere Bestrafung einer Tat haben. Die richtige Einordnung und der Umgang mit den einzelnen Qualifikationen stellt die eigentliche Aufgabe für den auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt als Strafverteidiger in Verfahren wegen Vermögens- und Gewaltdelikten dar. Ein erfahrener und spezialisierter Strafverteidiger wird Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gut vertreten und zu Ihrer Verteidigung alles Notwenige anführen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Die einzelnen Verfahrensstadien im Strafrecht
Grundsätzlich gilt: Je früher sich ein Beschuldigter an einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt wendet und sich verteidigen lässt, umso besser kann dieser den Verfahrensablauf im Sinne seines Mandanten beeinflussen und steuern. Nichtsdestotrotz stehe ich Ihnen gerne zu jedem Zeitpunkt innerhalb eines Strafverfahrens, gerne auch erst zur Durchführung einer Berufung oder Revision, als Strafverteidiger zur Verfügung.
Als auf die Verteidigung in Strafsachen und im Strafrecht spezialisierter Anwalt begleite ich Mandanten insbesondere in den folgenden Verfahrensarten.
Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft betrieben. Diese bedient sich dabei der Polizei, um die meisten Ermittlungstätigkeiten auszuführen. In der Regel erhalten Sie – wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde – Post von der Polizei, die Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gibt oder Sie zu einer Vernehmung läd („Beschuldigtenvernehmung“). Sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde gelten Sie im Sinn der Strafprozessordnung als Beschuldigter. Sie haben ab diesem Zeitpunkt bestimmte Rechte, insbesondere können Sie gänzlich zum Tatvorwurf schweigen und einen Rechtsanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Ohne zuvor mit einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt gesprochen zu haben, sollten Sie nie zur Polizei gehen und eine Aussage machen! Jede unbedachte Aussage ist hier ein Fehler, der den Ausgang des gesamten Verfahrens negativ beeinflussen kann. Auch wenn Sie sich Ihrer Sache sicher sind, etwa weil Sie selbst von Ihrer Unschuld überzeugt sind, ist es immer besser, sich zunächst mit einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu besprechen. Die polizeiliche Vorladung ist nicht zwingend – wenn Sie dieser nicht nachkommen, etwa weil der Termin zu knapp ist und Sie sich nicht vorher mit Ihrem Strafverteidiger besprechen können, entstehen dadurch für Sie keine negativen Folgen. Wenn Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen werde ich in fast allen Fällen zunächst alle Vernehmungstermine absagen und zuerst die Ermittlungsakten zur Einsicht anfordern.
Bei schwerwiegenden Tatvorwürfen können im Ermittlungsverfahren auch Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen durch das zuständige Amtsgericht per Beschluss angeordnet werden. Ebenfalls ist es möglich, dass ein Beschuldigter bei Vorliegen eines Haftgrundes (Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr, Schwere der Tat) verhaftet und in Untersuchungshaft genommen wird.
Nach Abschluss der Ermittlungen durch die Polizei, übersendet diese die Akten in der Regel mit einem Schlussbericht an die Staatsanwaltschaft. Diese hat dann zu entscheiden, ob die Ermittlungen eine Anklage rechtfertigen oder ob das Verfahren eingestellt wird.
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