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Ihre erfahrenen Strafverteidiger

Tim Wullbrandt | Fachanwalt für Strafrecht
Sebastian Lang-Wehrle | Rechtsanwalt

Suchen Sie einen erfahrenen und versierten Strafverteidiger für sich oder ein Familienmitglied? Wir sind spezialisiert auf Strafrecht und Strafverteidigung:

Rechtsanwalt WullbrandtFachanwalt für Strafrecht

und

Rechtsanwalt Sebastian Lang-Wehrle | Strafverteidiger

Von unseren Büros in Heidelberg, Bad Dürkheim und Wörrstadt (Rheinhessen) aus vertreten und verteidigen wir laufend Mandanten in allen erdenklichen Arten von Ermittlungs- und Strafverfahren im Bereich des gesamten Strafrechts .

Sofort Hilfe bei Vorladung, Anklage, Verhaftung

Sie haben eine Vorladung zur Polizei oder eine Anklage erhalten? Ihnen wurde ein Strafbefehl zugestellt? Sie möchten gegen ein bereits ergangenes Urteil Berufung oder Revision einlegen?

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich durch
Rechtsanwalt Wullbrandt und Rechtsanwalt Lang-Wehrle verteidigen!

Sofortkontakt

Heidelberg 06221/3219270
Bad Dürkheim 06322/9199906
Wörrstadt 06732/9479599

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(bei Verhaftungen)

Standorte

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Das sagen meine Mandanten

Rechtsgebiete

Wir verteidigen Sie unter anderem bei folgenden Deliktsvorwürfen

  • Allgemeines Strafrecht

    Zu den häufigsten Straftatbeständen innerhalb dieser Deliktsgruppen gehören zum einen Diebstahl, räuberischer Diebstahl, Raub, schwerer Raub sowie räuberische Erpressung und schwere räuberische Erpressung. Zum anderen sind dies Körperverletzung, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge.

  • Kapitaldelikte

    Als Kapitaldelikte werden im Strafrecht die Delikte gegen das Leben (Tötungsdelikte) bezeichnet. Als solche finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) MordTotschlag und Brandstiftung.

  • Wirtschaftsstrafrecht

    Das Wirtschaftsstrafrecht / Unternehmensstrafrecht umfasst alle thematischen Komplexe, die im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Tätigkeit stehen (Insolvenzverschleppung, Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen, Zollvergehen, Umweltstraftaten, Korruption und Bestechlichkeit). Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen neben Delikten wie Kapitalanlagebetrug auch klassische Vermögensdelikte wie Betrug und Untreue.

  • Jugendstrafrecht

    Tim Wullbrandt ist erfahrener und passionierter Jugendstrafverteidiger. Wird eine Tat im Alter von 14 bis 21 Jahren begangen, dann kann Jugendstrafrecht mit einer Vielzahl von Sonderregelungen Anwendung finden.

  • Sexualstrafrecht

    Wir verteidigen Sie effektiv und diskret bei Tatvorwürfen  Delikte wie Vergewaltigung und schwerer Vergewaltigung, (schweren) sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung aber auch Zuhälterei und Verbreitung und Besitz pornografischer Schriften. Diese Delikte sind mit sehr hohen Strafrahmen belastet.

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(zentrales Sekretariat für alle Standorte)

Standort

Sie finden unsere Standorte hier:

WULLBRANDT PORZ Rechtsanwälte PartG

Friedrich-Ebert-Anlage 12
69117 Heidelberg

Gutleutstraße 52
67098 Bad Dürkheim

Hermannstraße 45
55286 Wörrstadt

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Die Kanzlei befindet sich im „Alte Molkerei“-Gebäude in Bürogemeinschaft mit der Steuerberatung Rösener.

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Unsere Leistungen

Was können wir für Sie tun?

Unter 06221 – 321 92 70 erreichen Sie uns, Tim Wullbrandt, Fachanwalt für Strafrecht und Sebastian Lang-Wehrle, Rechtsanwalt  rund um die Uhr. Von den Büros in Heidelberg und Wörrstadt (Rheinhessen) stehen wir Ihnen insbesondere in der Metropolregion Rhein-Neckar (Heidelberg / Mannheim / Ludwigshafen / Frankenthal / Sinsheim) sowie in Rheinhessen (Mainz / Alzey / Worms) bei allen strafrechtlichen Angelegenheiten als Experte für Strafverteidigung zur Verfügung. In dringenden Notfällen (Verhaftungen) stehen wir Ihnen über unseren Verteidigernotruf 06221 – 321 92 77 24h zur Verfügung. Im Großraum Heidelberg und Umgebung bedeutet dies, dass wir Sie bei Verhaftung, auch Nachts und am Wochenende, SOFORT auf der jeweiligen Polizeidienststelle mit effizienter Strafverteidigung durch die Vernehmung begleiten.

Was tun bei Festnahme und Verhaftung?

Bei Verhaftungen oder Durchsuchungen ist es notwendig, sofort einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Auch in der Nacht oder am Wochenende stehen wir Ihnen in Notfällen wie Verhaftungen oder Durchsuchungen als Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidigung zur Verfügung. Denn auch hier können nur wenige Stunden Verzögerung entscheidend sein. Bereits in den ersten Vernehmungen entscheidet sich, welchen Weg das gesamte Verfahren nehmen wird. Wird hier durch falsches und vorschnelles (Aussage)Verhalten ohne Beratung mit einem Strafverteidiger ein Tatverdacht gesetzt oder erweitert, lässt sich dies meist nicht mehr korrigieren. Bitte zögern Sie daher nicht uns über unseren Verhaftungsnotruf zu informieren, wenn ein Angehöriger oder Freund von der Polizei verhaftet wurde.

Warum sollte man schnellstmöglich einen Strafverteidiger beauftragen?

Spätestens 24 Stunden nach einer Festnahme / Verhaftung wird der Beschuldigte dem Haftrichter vorgeführt. Bereits bei dieser Vorführung kann es einem spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht gelingen, die Haft durch effiziente Strafverteidigung, z.B. durch einen Antrag auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls, zu beenden. Hierzu muss der mit der Strafverteidigung beauftragte Rechtsanwalt für Strafrecht rechtzeitig informiert werden, weshalb im Falle der Festnahme Eile in der Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger geboten ist!

Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

Je nach Gewicht des gegen Sie gerichteten Vorwurfs, können Durchsuchungen in Ihren Wohn- oder Geschäftsräumen durchgeführt werden. Nicht selten wird im Verlauf einer solchen Durchsuchung auch entschieden, ob der Beschuldigte in Haft genommen werden soll. Für den Beschuldigten sowie den Strafverteidiger ist es unverzichtbar, möglichst frühzeitig einen Überblick darüber zu gewinnen, was in einem Verfahren anstehen kann und welche Maßnahmen zum Schutz des Beschuldigten ergriffen werden können. Zusammen mit einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist zu beraten, welchen Weg man beschreitet, um durch eine frühzeitige Verteidigung die Interessen des Beschuldigten möglichst optimal zu vertreten.

Als spezialisierte Rechtsanwälte für Strafverteidigung empfehlen wir Ihnen, bei solcherlei „Überraschungsangriffen“ wie einer Durchsuchung auf keinen Fall mit Hektik, Aktionismus, vorschnellen Erklärungen und oder vorauseilender Kooperation zu reagieren. Besonnenheit, Nüchternheit und kühle Distanz sind zwingend erforderlich, um den sich anbahnenden Schaden für den Beschuldigten weitestgehend zu begrenzen. Einem erfahrenen Strafverteidiger ist es möglich, aus der Erfahrung in gleichgelagerten Fällen heraus sowie durch spezielle Anträge dazu beizutragen, dass Überraschungsmaßnahmen auch schon im Vorfeld erkannt werden.

Wann erhalten Sie einen Pflichtverteidiger? Kann man den Pflichtverteidiger auswählen?

Spätestens bei der Vorführung vor den Haftrichter wird dem unverteidigten Beschuldigten vom Gericht ein beliebiger Anwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Bei schwerwiegenden Straftaten, bei welchen Untersuchungshaft angeordnet wird oder eine Freiheitsstrafe zu erwarten ist, wie auch bei komplexen Sachverhalten, muss dem Beschuldigten ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger (sogenannte „notwendige Verteidigung“) beigeordnet werden, sofern dieser keinen Anwalt zur Strafverteidigung engagiert hat. Nennt der Beschuldigte innerhalb der ihm hierfür gesetzten Frist – bei Verhaftung sofort – keinen Strafrechtsanwalt, so wird ihm seitens des Gerichts ein beliebiger Pflichtverteidiger beigeordnet. Oftmals wählt das Gericht in diesen Fällen einen „Verteidiger“ aus, der dem Gericht ein unkompliziertes Verfahren ermöglicht – aufgrund mangelnder Qualifikation aber nicht die Interessen des Beschuldigend ausreichend vertreten kann. Dies lässt sich nur durch eine sofortige Kontaktaufnahme mit einem auf Strafrecht spezialisierten Strafverteidiegr vermeiden. In solchen Fällen, insbesondere bei Verhaftungen, stelle ich – nötigenfalls innerhalb von Minuten – durch Kontaktaufnahme zu Polizei und Gericht die Übernahme der Pflichtverteidigung durch mich sicher, sodass der Beschuldigte auch im Falle einer Pflichtverteidigung bestmöglich vertreten ist.

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