Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht

Tim Wullbrandt & Sebastian Lang-Wehrle – Ihre spezialisierten Strafverteidiger für Jugendstrafrecht in Heidelberg, Bad Dürkheim & Rheinhessen

Die Verteidigung jugendlicher und heranwachsender Mandanten im Strafrecht fordert von einem als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht tätigen Anwalt mehr, als dies bei der Verteidigung erwachsener Straftäter der Fall ist. Zwar sind die eigentlichen Taten (wie beispielsweise Raub, räuberische Erpressung, Diebstahl, Körperverletzung, Verstöße gegen das BtMG / Drogendelikte, Sexualdelikte) mit ihren Tatbestandsmerkmalen die selben wie im „normalen“ Strafrecht. Das Jugendstrafrecht bietet aber eine Fülle von prozessualen und sozialen Besonderheiten, welche ein im Jugendstrafrecht erfolgreicher Strafverteidiger kennen und beherrschen muss.

Für Jugendliche und Heranwachsende sind Strafverfahren gleich doppelt riskant – neben der eigentlichen Strafe drohen verheerende Nebenfolgen, beispielsweise in Bezug auf den Führerschein oder eine spätere Ausbildung/ein späteres Studium, welches wegen einer Eintragung im Führungszeugnis unmöglich wird. Wir kennen diese Risiken und wissen, wi wir diese Folgen für unsere Mandanten vermeiden können. Daneben bietet das Jugendstrafrecht aber auch enorme Chancen für straffällige jugendliche Mandanten – wenn man weiss, wie man mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts umzugehen hat.

Als erfahrene Strafverteidiger im Jugendstrafrecht kennen wir alle diese verfahrensrechtlichen Besonderheiten und sind so in der Lage, jugendliche und heranwachsende Mandanten optimal zu verteidigen.

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